Teilnahmebedingungen für die Int. Modellbahn-Ausstellung und Faszination Modellbau Friedrichshafen 2024

Stand: 01/2024

1. Veranstalter

Messe Sinsheim GmbH
Gustav-Werner-Str. 6
D – 72636 Frickenhausen

Tel.: +49 (0) 7025 9206-100
E-Mail: modellbau@messe-sinsheim.de
www.faszination-modellbau.de

2. Ansprechpartner

Sascha Bürkel
Tel.: +49 (0) 7025 9206-102
E-Mail: buerkel@messe-sinsheim.de

3. Veranstaltungsort

Messe Friedrichshafen GmbH
Neue Messe 1
D – 88046 Friedrichshafen
Tel.: +49 (0) 7541 708-0 oder +49 (0) 7541 708-110
E-Mail: info@messe-fn.de
www.messe-fn.de

4. Veranstaltungstermine

2024

5. Längere Auf- und Abbauzeiten

Sind nur mit Genehmigung der Messeleitung möglich. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Aussteller.

6. Anmeldeschluss

01. Juli 2024

oder früher, wenn die vorgesehenen Flächen belegt sind. Wenn Flächen frei sind, ist eine Anmeldung auch nach Anmeldeschluss möglich. Die zur Verfügung stehenden Flächen werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.

7. Zugelassene Angebotsbereiche (Warenverzeichnis)

Die auszustellenden Waren müssen dem Warenverzeichnis entsprechen.

8. Fachhandelsfläche bzw. Direktverkauf

Die Faszination Modellbau ist keine „Verkaufsshow“, sondern eine Ausstellung, deren Profil nicht verändert werden darf. Der Direktverkauf von Waren ist daher nur nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen erlaubt: Generell zum Direktverkauf zugelassen sind publizistische Erzeugnisse und Produkte aus Eigenfertigung von Kleinserienherstellern, welche nicht über den einschlägigen Modellbaufachhandel vertrieben werden.

Auf Antrag wird Handelsware der einschlägigen Modellbauindustrie zum Direktverkauf zugelassen, deren Verkauf durch zugelassene Modellbau-Fachhändler erfolgen sollte. Der Antrag ist mit der Standanmeldung beim Veranstalter einzureichen. Bei Antragstellung sind alle Hersteller, deren Handelsware während der Ausstellung vertrieben wird, vollständig und korrekt anzugeben. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter unter Mitwirkung des bestehenden Ausstellerbeirats. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

Die für den Fachhandel zur Verfügung stehende Verkaufsfläche ist auf insgesamt ca. 500 qm begrenzt. Davon entfallen ca. 250 qm auf den Bereich „Auto-, Flug-, Schiffsmodellbau und Zubehör” sowie ca. 250 qm auf den Bereich „Modellbahnen, Karton- und Plastikmodellbau und Zubehör”. Eine Untervermietung der dort angemieteten Standflächen ist nicht erlaubt. Der Verkauf darf nicht unter Einsatz propagandistischer Mittel, die den Charakter der Veranstaltung stören könnten, erfolgen. Untersagt sind deshalb entsprechende Hinweisschilder wie z.B. „Direktverkauf”, der Einsatz von Mikrofonen und Lautsprechern. Auch Bewirtungsstände, Gewinnspiele, Lotterien und Preisausschreiben sind untersagt. Der Veranstalter kann nach seinem Ermessen im Einzelfall auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

9. Gestaltung und Ausstattung des Messestandes

Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Ausstellung sind folgende Mindestausstattungsnormen für einen Messestand zu berücksichtigen.

9.1. Jeder Aussteller muss auf seiner Standfläche eigene Seiten- bzw. Rückwände aufbauen oder bei der Messebaufirma bestellen.

9.2. Der Verkauf von Waren muss über eine Verkaufstheke erfolgen.

9.3. Die Lagerung der zum Verkauf präsentierten Ware darf nicht in Bananenschachteln oder Ähnlichem erfolgen.

9.4. Außerdem ist es bei einem offenen Standbau zwingend erforderlich die Messestandfläche mit einem Teppich oder ähnlichem Bodenbelag auszulegen.

9.5. Es ist nicht erlaubt Verkaufsständer außerhalb der Standfläche zu platzieren.

9.6. Es muss für ausreichend Standbeleuchtung gesorgt sein.

Sollten Sie nicht über einen entsprechenden Messestand verfügen, bieten wir Ihnen gerne einen Komplettstand (Rundum-Sorglos-Paket, 35,– €/qm) an, oder Sie bestellen separat geeignete Standwände (30,– €/lfm.) usw. mit unserem Online-Bestell-System bis spätestens 2 Wochen vor der Messe.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wenn Ihr Standbau, nicht den vorgegebenen Bedingungen entspricht, der Veranstalter berechtigt ist, z.B. fehlende Standwände oder Teppichboden auf Kosten des Ausstellers zu errichten. Weitere Hinweise zur Gestaltung des Standes finden Sie in unseren Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen unter Punkt 11.

10. Standbaugenehmigung (Standbauhöhen)

Ausgehend davon, dass die Teilnahmebedingungen und die Technischen Richtlinien des Messestandortes bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, erfolgt keine Standbaugenehmigung durch den Veranstalter!

Die Normalhöhe für Standbauten beträgt 2,50 m. Es ist eine maximale Höhe von 3,50 m ohne Genehmigung vom Standnachbarn erlaubt!

Für Standbauteile, Fahnen oder Abhängungen höher als 3,50 m, welche innerhalb einer Zone von 1 m Abstand zum Standnachbarn liegen, ist eine schriftliche Zustimmung der betroffenen Standnachbarn erforderlich.

Die Rückseiten der Standaußenwände (Seiten zum Standnachbarn innerhalb von 1 m zum Standnachbarn) ab einer Höhe von 2,50 m sind nur in neutraler Ausführung (keine Werbung oder sonstige Beschriftungen) gestattet.

Diese Zustimmung ist vom Aussteller bzw. der von ihm beauftragten Firma selbstständig einzuholen und auf Verlangen des Veranstalters während des Aufbaus vorzuzeigen.

Laden Sie sich hierzu den entsprechenden Hallenplan auf der Homepage der jeweiligen Messe herunter und notieren sich die angrenzenden Standnummern und suchen sich mit der Standnummer die Kontaktdaten Ihrer Standnachbarn im Ausstellerverzeichnis heraus!